Rechtsprechung
BSG, 05.05.1960 - 9 RV 422/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66 BSG - 9 RV 422/56 - vom.
verzichte auf die "Rechtskraft" des früheren Bescheides,- kommt es dabei nicht entscheidend an° Es genügt, daß die Entsch9idung in einem neuen Verfahren nach sachlicher Prüfung des Anspruchs auf Grund neuer Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterter Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art als "neue Regelung" getroffen worden ist (vgl° BSG 10, 248 und Urteil des erkennenden Senats vom 5, Mai 1960 - 9 RV 422/56), Eine solche Neuregelung kann aber nur angenommen werden, wenn stichhaltige Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Versor- gungsbehörde eine von dem früheren bihdenden Bescheid unabhängige Neuprüfung vornehmen und eine nur auf dieser Prüfung beruhende selbständige neue Regelung treffen wollte° In dem vom BSG entschiedenen, in BSG lo, 248 veröffentlichten Fall war "auf Weisung der Aufsichtsbehörde" eine erneute Prüfung vorgenommen worden; im Bescheid hieß es ausdrücklich, daß "auf die Rechtskraft der früheren Entscheidung" verzichtet werde (vgl° BSG 10, 249)" Auch wenn es auf eine solche Verzichterklärung nicht entscheidend ankommt, kann eine solche Neuregelung.
- BSG, 30.08.1960 - 9 RV 334/57 nicht ungünstiger darstellt als die bisherige (BSG, 10 8° 248, Urteil des erkennenden Senats vom 5.5"1960 - 9 RV 422/56)" Dastrifft im vorliegenden Fall zu, Der Widerspruchsbescheid lehnt, nunmehr gestützt auf neue ärztliche Begutachtung, den Ursachenzusämmenhang ab - ebenso wie der vom OVA° bestätigte Bescheid vom 28° Februar 1947° ".